Allgemeine Geschäftsbedingungen – Bildung
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch „AGB“) regeln die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Kunden von Fortbildungen bei der PARDUS und des Unternehmens PARDUS GMBH (im Folgenden kurz „PARDUS“ genannt). Kunden können für sich selbst buchende Teilnehmer (an den betreffenden Stellen „Selbstbucher“ genannt – als Selbstbucher gilt auch die Person, welche von seinem Unternehmen beauftragt wird, eine Fort- oder Weiterbildung zu buchen) oder auch ein Unternehmer (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt) sein, der Mitarbeitende (im Folgenden „entsandter Mitarbeiter“genannt) als Teilnehmer zur Fortbildung anmeldet. Selbstbucher und entsandte Mitarbeiter sind Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, soweit der Zweck der bestellten Lieferung und Leistung nicht ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer (an den betreffenden Stellen „Auftraggeber“ genannt) jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Selbstbucher und entsandter Mitarbeiter werden im Folgenden gemeinsam auch „Teilnehmer“ genannt. Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.
Die derzeit gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind jederzeit auf www.pardus-next /allgemeine-geschaeftsbedingungen abrufbar und können gespeichert oder ausgedruckt werden.
Die im Folgenden gewählte männliche Darstellungsform dient lediglich der Vereinfachung und der besseren Lesbarkeit; männliche und weibliche Personen sind selbstverständlich gleichermaßen gemeint. Wir bitten um Ihr Verständnis.
2. Vertragsgegenstand
Maßnahmen können sowohl Weiterbildungen als auch Fortbildungen sein. Diese können u.a. umfassen: Präsenzunterricht am Standort, einem externen Tagungsort oder in einem virtuellem Lernraum der PARDUS, Projekttage, fachpraktische Exkursionen und Unterweisungen, berufliche Hospitationen, Praktika sowie die Nutzung der von der PARDUS zur Verfügung gestellten Lernprogramme. Etwaige Übernachtungs-/ Fahrt- und Verpflegungskosten werden nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Um die Teilnahme zu einem selbstgewählten Zeitpunkt zu ermöglichen, wird der Unterricht aufgezeichnet. Die Aufzeichnung wird dem Teilnehmer mindestens für einen Zeitraum von insgesamt vier Wochen zur Verfügung gestellt. Informationen zur Verarbeitung der Daten durch PARDUS finden sich in der Datenschutzerklärung (https://www.pardus-next.de/datenschutz/). Einzelheiten zur Nutzung der Aufzeichnungen regelt Ziffer 9.4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.1. Vertragsabschluss
Jede natürliche Person, kann sich bei der PARDUS hinsichtlich einer Maßnahme informieren. Hierbei erhält die interessierte Person auch Informationen über etwaige Zugangsvoraussetzungen von PARDUS oder einer Kammer. PARDUS prüft die Unterlagen der interessierten Person und unterstützt die Person bei der Suche nach der gewünschten Maßnahme.
Jede interessierte Person, welche die fachlichen und persönlichen PARDUS- und ggf. Kammer-Zugangsvoraussetzungen erfüllt, erhält nach Überprüfung der Unterlagen ein verbindliches Angebot in Form eines von PARDUS unterschriebenen Vertrages von PARDUS persönlich, postalisch oder per E-Mail. Der Vertrag kommt zustande, wenn die interessierte Person das per E-Mail erfolgte Angebot mittels einer eindeutigen Erklärung per E-Mail annimmt oder wenn von der interessierten Person der Vertrag in unterschriebener Form bei PARDUS vorliegt. Der Leistungsumfang muss in diesem Fall vom Selbstbucher oder Auftraggeber korrekt von der Webseite in das Anmeldeformular eingetragen werden. Die Anmeldung stellt ein verbindliches Angebot des Selbstbuchers oder Auftraggebers dar.
Soweit die Person Anspruch auf eine geförderte Maßnahme nach SGB II oder SGB III hat, benötigt PARDUS im Vorfeld die Finanzierungszusage vom Kostenträger (z. B. Bildungsgutschein). Die interessierte Person muss PARDUS hierzu einen Nachweis über die Finanzierungszusage übermitteln.
Schriftliche Mitteilungen von PARDUS werden an die im Vertrag genannte Adresse des Teilnehmenden gesandt. Zusätzlich nutzt PARDUS während der Teilnahme die Kommunikationsplattform eCampus, um den Teilnehmenden wichtige (insbesondere den Kursablauf betreffende) Informationen zukommen zu lassen.
Einen Wohnortwechsel sowie Wechsel seiner Kontaktdaten hat der Teilnehmende schriftlich anzuzeigen. Bei Umschulungen wird zusätzlich ein Umschulungsvertrag mit der zuständigen Kammer geschlossen.
2.2. Maßnahmeort
Maßnahmen finden i.d.R. virtuell oder an einem PARDUS-Standort statt. Teilnehmende müssen die am PARDUS-Standort aushängende Hausordnung beachten. Soweit einzelvertraglich vereinbart, ist eine Teilnahme auch über Fernkommunikationsmittel vom Wohnort des Teilnehmenden oder eines anderen im Voraus vereinbarten Ortes aus möglich. Der Teilnehmende versichert in diesem Fall, dass ihm dafür ein abgegrenzter Arbeitsbereich/-raum zur Verfügung steht. Im Falle einer geförderten Maßnahme nach SGB II oder SGB III, insbesondere eines Bildungsgutscheins, ist die Zustimmung des Kostenträgers erforderlich. Der Teilnehmende wird die Zustimmung des Kostenträgers selbstständig einholen und PARDUS hierüber vor Beginn der Maßnahme schriftlich oder per E-Mail informieren.
2.3. Maßnahmeablauf
Der Teilnehmende erhält bei Maßnahmebeginn eine Aufstellung aller Unterrichtstage. Das Curriculum dient als Leitfaden, um die Lernziele des Bausteins/Themenfeldes bestmöglich zu erreichen. Die Trainer übernehmen dabei die Rolle des Lernorganisators und Lernbegleiters. Abhängig von den Vorkenntnissen und der Zusammensetzung der Lerngruppe priorisieren und gewichten sie die Unterrichtsinhalte. Sie justieren dabei die zeitlich-inhaltliche Verteilung des Curriculums und können Themen verkürzen oder verlängern, wenn es dem Lernfortschritt der Kursgruppe dient. Es gelten die im Angebot aufgeführten Unterrichts- und Anwesenheitszeiten. Die Anwesenheiten werden durch den Dozenten erfasst. Im Falle einer Förderung werden dem Teilnehmer die An- und Abwesenheitszeiten als Nachweis zur Verfügung gestellt oder direkt dem der zuständigen Stelle übermittelt. Ist der Teilnehmer ein Selbstzahler oder zahlt der Auftraggeber für einen entsandten Mitarbeiter, ist der PARDUS keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Bei geförderten Maßnahmen werden Abwesenheiten (nach den Vorgaben des Kostenträgers) und eine Einschätzung über das Erreichen des Maßnahmezieles an den Kostenträger gemeldet.
2.4. Arbeitsmittel; Vertragsstrafe
Die PARDUS stellt jedem Teilnehmenden für die Dauer der Maßnahme einen eigenen Lernplatz (bei Vor-Ort-Teilnahme) sowie kursbegleitende Lernmittel zur Verfügung. Sind in dem gebuchten Produkt digitale Lernmittel vorgesehen, ist es in der Regel erforderlich, dass sich der Teilnehmende an Internet-Portalen von Drittanbietern registriert/anmeldet, bei denen die Angabe personenbezogener Daten erforderlich ist und ggf. Nutzungs- und Vertragsbedingungen akzeptiert werden müssen. Dies ist Voraussetzung für die Nutzung der Lernmittel. Printvarianten werden in diesen Fällen von PARDUS nicht geschuldet. Bei vorzeitigem Austritt sind die Lernmittel (in Print- oder elektronischer Form) der nicht absolvierten Maßnahmeinhalte zurückzugeben.
Der Selbstbucher oder Auftraggeber ist für die Bereitstellung folgender technischer Mittel selbst verantwortlich:
- Windows-Betriebssystem (min. Windows 8) oder MAC OS ab Version 10.11 (Linux ist nicht geeignet)
- mind. Prozessor der Pentium® 4-Klasse mit 2 GHz und Soundkarte, sowie Arbeitsspeicher mind. 4 GB RAM (empfohlen 8 GB RAM)
- ggf. Headset (Kopfhörer inkl. Mikro)
- Programminstallation: Adobe Connect Applikation
- Windows: https://www.adobe.com/go/ConnectShell11
- MAC: http://www.adobe.com/go/ConnectSetupMac
- Von Adobe Connect wird direkter Internetzugang ohne Proxy empfohlen. Falls Proxy/Proxypack genutzt werden muss (z. B. Firmennetzwerk), bitte vorab die Verbindung prüfen. Bei Herausforderungen sollten folgende Ports als offene Ports sichergestellt werden: 80 (http), 443 (https) und 1935 (RTMP) in Router/Firewall. Sicherheitssoftware (Virenscanner, Windows-Firewall) auf privaten Rechnern kann je nach Einstellung ebenfalls Adobe Connect blockieren.
- Internetanbindung:
- Anschluss über Firma: Es muss genügend Bandbreite pro Nutzer vorhanden sein. Je Nutzer müssen ca. 0,7 Mbit/s beachtet werden.
- Privater Anschluss: Es ist mindestens eine DSL-Internet-Anbindung (16 Mbit/s, Upload muss sichergestellt sein).
- Hinweis: Kein Internet über WLAN oder UMTS/LTE, da es sonst zu Beeinträchtigung der Übertragungsqualität kommen kann.
- Eventuelle weitere kurzspezifische technischen Vorraussetzungen werden nach Anmeldung mitgeteilt.
Lernt der Teilnehmende von zu Hause oder einem anderen Arbeitsort, stellt PARDUS die notwendige technische Ausstattung für die Dauer der Maßnahme zur Verfügung. Für die Entgegennahme und Rücksendung der technischen Ausstattung wie auch für deren Auf- und Abbau verpflichtet sich der Teilnehmende zur Mitwirkung, insbesondere zur Einhaltung der gemeinsam vereinbarten Liefertermine. Der Teilnehmende ist verpflichtet, die überlassene technische Ausstattung (Hardware, Peripheriegeräte, Software) spätestens eine Woche nach Beendigung der Maßnahme, bei vorzeitiger Beendigung unverzüglich, zurückzugeben. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückgabe, so wird ihm PARDUS eine weitere Frist von zwei Wochen setzen, verbunden mit der Ankündigung, dass nach erfolglosem Ablauf dieser Frist Schadensersatz zu leisten ist.
Erfolgt wiederum keine Rückgabe, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500 Euro verwirkt. Der Ersatz eines weitergehenden Schadens wird dadurch nicht ausgeschlossen. Dem Teilnehmenden ist der Nachweis gestattet, der Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.
Bei einer Förderung durch den Arbeitgeber des Teilnehmenden kann die Bereitstellung der notwendigen technischen Ausstattung abweichend vereinbart werden.
2.5. Änderung der Maßnahme; Absage
PARDUS behält sich vor,
- die Maßnahme bis einen Werktag vor Kursstart räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, soweit Gründe vorliegen, die PARDUS nicht zu vertreten hat. Hierzu zählen Fälle höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Brände, Unfälle, Terrorereignisse, Pandemie, Hacker-Angriffe, Streik, Stromausfall, Störungen oder Ausfall von Telekommunikationsnetzen) oder das Nichterreichen der Mindestteilnehmendenzahl sowie kurzfristige Ausfälle von Trainern, die nicht durch einen anderen Trainer ersetzt werden können. Soweit der Teilnehmende an dem Ersatztermin nicht teilnehmen kann, wird PARDUS ihm einen weiteren Ersatztermin anbieten.
- den Durchführungsort während der Maßnahme zu ändern, soweit dies für die Teilnehmenden zumutbar ist.
- Änderungen im Ablauf der Maßnahme (z.B. aufgrund technischer Aktualisierung, Ausfall oder Wechsel von Trainern) vorzunehmen.
- zwischen einer Präsenz- und einer Online-Veranstaltung zu wechseln. Diese Änderungen berechtigen den Teilnehmenden nicht zur Minderung der vertraglichen Gebühren. PARDUS bemüht sich, Absagen oder Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen.
3. Gebühren
3.1. Vertragliche Gebühren
Die im Teilnahmevertrag festgelegten Gebühren sind zu den festgelegten Fälligkeiten vom Teilnehmenden unaufgefordert durch Überweisung an die unter Ziffer 3.2 angegebene Bankverbindung an PARDUS zu entrichten. Soweit nicht anders vereinbart, wird PARDUS dem Selbstbucher oder Auftraggeber die vereinbarte Vergütung als monatliche Raten in Rechnung stellen. Der Gesamtbetrag oder die vereinbarte Monatsrate sind, sofern nicht anders vereinbart, 14 Tage nach Rechnungstellung ohne jeden Abzug fällig. Die letzte Monatsrate oder der Gesamtbetrag ist vor Ende der Maßnahme fällig.
3.3. Abtretungserklärung
Soweit der Teilnehmende an der Maßnahme mittels öffentlicher Förderung (z.B. Förderung durch die Agentur für Arbeit mittels Bildungsgutschein) oder Arbeitgeberförderung teilnimmt, kann er Gebührenansprüche gegen diese Kostenträger an PARDUS abtreten, und ist somit in Höhe dieses Anspruchs von der Zahlung der vertraglichen Gebühren entbunden. Falls die Maßnahme mittels öffentlicher Förderung erfolgen soll, ist der Teilnehmende zunächst verpflichtet, den Vertrag unmittelbar nach Vertragsabschluss dem zuständigen Kostenträger vorzulegen. Der Nachweis über die fristgemäße Beantragung und Bewilligung der Förderung, z.B. nach SGB II, SGB III oder SGB IX, ist die Vorlage und Übergabe des Fördernachweises am PARDUS-Standort sofort nach Erhalt. PARDUS ist unverzüglich über alle Änderungen bezüglich der Bewilligungsgrundlagen zu informieren.
Der Selbstbucher oder Auftraggeber verpflichtet sich, an ihn direkt überwiesene Lehrgangsgebühren umgehend an PARDUS zu überweisen.
3.4. Gebührenrückstände
Für die rechtzeitige Zahlung der im Teilnahmevertrag festgelegten Gebühren ist der Teilnehmende verantwortlich. Nimmt der Teilnehmende eine fällige Gebührenzahlung nicht wie vereinbart vor, so erfolgt zunächst eine Mahnung. Zahlt er auf diese Mahnung nicht innerhalb von 14 Tagen, ist PARDUS berechtigt, den Teilnahmevertrag ohne Einhaltung weiterer Fristen nach Maßgabe von Ziffer 5.2 zu kündigen. Maßgeblich ist der Eingang des Betrages bei PARDUS. Für rückständige Gebühren sind Verzugszinsen zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
4. Widerruf
Wenn Sie Verbraucher sind und einen Vertrag mit PARDUS online, per E-Mail, postalisch oder telefonisch abgeschlossen haben, steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das im Folgenden informiert wird.
Widerrufsbelehrung
Als Selbstbucher haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Für Teilnehmer mit vollständig oder teilweise öffentlicher Förderung gilt kostenloses Rücktrittsrecht innerhalb 14 Tage nach Vertragsabschluss, längstens bis zum Beginn der Maßnahme. Auch gilt kostenloses Rücktrittsrecht bei Arbeitsaufnahme.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (PARDUS GMBH, Bahnhofstr. 10, 79588 Efringen-Kirchen, Telefon: +49 (0)762 830 18050, E-Mail:
Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular (https://www.pardus-next/widerrufsformular/) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas Anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung
5. Rücktritt und Kündigung
5.1. Rücktritt und Kündigung durch den Teilnehmenden
Rücktritte und Kündigungen Selbstbuchers oder Auftraggebers bedürfen immer der Textform. Das Fernbleiben vom Unterricht gilt nicht als Kündigung. Falls die Maßnahme mittels öffentlicher Förderung erfolgen soll, bedürfen Rücktritte und Kündigungen grundsätzlich der Zustimmung des Kostenträgers.
Binnen vierzehn Tagen haben Sie das Recht, ohne Angabe von Gründen von diesem Vertrag zurück zu treten.
Für Teilnehmer mit vollständig oder teilweise öffentlicher Förderung gilt kostenloses Rücktrittsrecht innerhalb 14 Tage nach Vertragsabschluss, längstens bis zum Beginn der Maßnahme. Auch gilt kostenloses Rücktrittsrecht bei Arbeitsaufnahme.
Im Falle eines Rücktritts innerhalb von weniger als 14 Kalendertagen vor Maßnahmebeginn behält sich die PARDUS vor eine Stornierungsgebühr in Höhe von 10 v. H. der im Teilnahmevertrag vereinbarten Gebühren zu erheben. Falls die Maßnahme vollständig oder teilweise mittels öffentlicher Förderung erfolgen soll, fallen für diesen Teil der Gebühren aufgrund der gesetzlichen Förderbedingungen keine Stornierungsgebühren für den Teilnehmenden an.
Während der Maßnahme gilt für Teilnehmende, die als Selbstzahler eine Maßnahme besuchen, ein gesondertes Kündigungsrecht. In diesem Fall ist eine Kündigung mit einer Frist von 5 Kalendertagen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats möglich. Unberührt bleibt das gesetzliche Recht des Teilnehmenden zur außerordentlichen Kündigung mit Begründung.
Falls die Maßnahme vollständig oder teilweise mittels öffentlicher Förderung erfolgen soll, fallen für diesen Teil der Gebühren aufgrund der gesetzlichen Förderbedingungen keine Verwaltungs- gebühren für den Teilnehmenden an. In diesem Fall gilt die kostenlose Kündigung mit einer Frist von höchstens 6 Wochen während der Maßnahme.
Im Falle einer Kündigung durch den Teilnehmenden werden bereits fällige Gebühren nicht zurückerstattet. Zusätzlich behält PARDUS sich vor, eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10 v. H. der im Teilnahmevertrag vereinbarten, noch nicht fälligen Gebühren, zu erheben, welche der Vergütung für empfangene Leistungen und dem PARDUS in diesem Zusammenhang zustehenden Aufwendungsersatz pauschal entsprechen. Dem Teilnehmenden steht es ausdrücklich frei, nachzuweisen, dass PARDUS kein oder ein wesentlich geringerer Aufwendungsersatzanspruch zusteht.
5.2. Rücktritt und Kündigung durch PARDUS
Rücktritte und Kündigungen durch PARDUS bedürfen immer der Schriftform.In Fällen höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Brände, Unfälle, Terrorereignisse, Pandemie, Streik, Stromausfall, Störungen oder Ausfall von Telekommunikationsnetzen, Hacker-Angriffe) oder bei Nichterreichen der Mindestteilnehmendenzahl ist PARDUS berechtigt, die Maßnahme abzusagen. Etwaige Ansprüche des Teilnehmenden über die gesetzlichen Ansprüche aus dem gesetzlichen Rückgewährschuldverhältnis hinaus sind ausgeschlossen.
PARDUS kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
Tatsachen, die an sich einen solchen wichtigen Grund darstellen können, sind u.a.:
- Wegfall der Förderzusage ohne alternative Finanzierung
- unrichtige Angaben zur Person
- gravierender Verstoß des Teilnehmenden gegen Pflichten aus dem Vertrag
- wiederholte Verstöße gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen trotz Aufforderung, die Verstöße zu unterlassen,
- bei Gebührenrückständen nach Maßgabe der Ziffer 3.4
- wiederholte Verstöße gegen die Hausordnung trotz Aufforderung, die Verstöße zu unterlassen,
- wiederholte Störungen des Unterrichts innerhalb der Maßnahmen trotz Aufforderung, die Störung zu unterlassen.
Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund durch PARDUS werden bereits fällige Gebühren nicht zurückerstattet.
6. Einwirkungspflichten
Der Auftraggeber (sofern der entsandte Mitarbeiter als Teilnehmer über ein Unternehmen angemeldet wird) verpflichtet sich, auf die von ihm in Maßnahmen entsandten Mitarbeiter dahingehend einzuwirken, dass diese alle Verpflichtungen einhalten, die auch den unmittelbar mit der PARDUS vertragschließenden Selbstbucher obliegen, insbesondere zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen und urheberrechtlichen Verpflichtungen sowie zum pfleglichen Umgang mit überlassenen Gegenständen, auch wenn auf diese Einwirkungspflicht an den entsprechenden Stellen nicht explizit hingewiesen wird. Dies stellt eine Hauptleistungspflicht des Auftraggebers dar.
7. Haftung und Schutz
7.1. Haftung
Unbeschränkte Haftung: PARDUS haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet PARDUS bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.
Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet PARDUS nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmende regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von PARDUS.
Im Falle eines von PARDUS zu vertretenen Datenverlusts haftet PARDUS nur für den Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Teilnehmenden entstanden wäre. Diese Begrenzung gilt nicht, wenn die Datensicherung aus von PARDUS zu vertretenen Gründen behindert und unmöglich war.
7.2. Diebstahl
Die PARDUS behält sich vor, jeden Diebstahl fremden Eigentums sowie die Verletzung von Urheberrechten juristisch zu verfolgen.
7.3. Unfallversicherungsschutz
Während der Maßnahme sind Teilnehmende mit Förderung über SGB III oder SGB II in der Regel über die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik, Direktionsstandort Mannheim, 68145 Mannheim, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen unfallversichert. Unfälle sind unverzüglich der PARDUS zu melden. Beschäftigte Teilnehmende sind in der Regel auch während der Maßnahme weiterhin über die Berufsgenossenschaft des Arbeitgebers versichert.
8. Urheberrecht; Rechteeinräumung
8.1. Urheberrecht
Der Teilnehmende verpflichtet sich zur Beachtung bestehender Urheberrechte und verwandter Schutzrechte. Die von PARDUS bereitgestellten Unterrichtsmaterialien sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur für Unterrichtszwecke eingesetzt werden. Eine darüber hinausgehende – auch nur auszugsweise – Verwendung, insbesondere eine Vervielfältigung, ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von PARDUS gestattet. Bild- und Tonaufnahmen jeder Art oder Screenshots des Unterrichts sind nicht gestattet. Alle Video-, Ton- und Bildrechte liegen bei der PARDUS. Der Teilnehmende stellt PARDUS von Ansprüchen Dritter frei, die von diesen aufgrund der Nichtbeachtung der vorliegenden Vereinbarung geltend gemacht werden.
Der Auftraggeber wird darauf hinwirken, dass der entsandte Mitarbeiter diese Pflichten einhält. Einzelheiten hierzu regelt Ziffer 6. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
8.2. Rechteeinräumung
Der Teilnehmende räumt PARDUS an allen Produkten, die er ggf. in Zusammenarbeit mit anderen Teilnehmenden sowie dem Trainer im Rahmen von Maßnahmen herstellt, unentgeltlich die einfachen, übertragbaren, zeitlich und örtlich unbegrenzten Nutzungsrechte ein, soweit dem Teilnehmenden an den Produkten Urheberrechte oder Rechte an schutzrechtsfähigen Erfindungen oder Schöpfungen zustehen. Die Rechtseinräumung erstreckt sich auf alle bekannten Nutzungsarten, die nach dem Zweck der Maßnahme für PARDUS oder das Partnerunternehmen, für welches das Produkt hergestellt wird, von Bedeutung sind. PARDUS kann die Nutzungsrechte an Partnerunternehmen weitergeben.
Der Teilnehmende verpflichtet sich, bei der Herstellung des Produktes keine Schutzrechte Dritter zu verletzen. Der Teilnehmende verpflichtet sich weiterhin, im Einzelfall einen gesonderten Lizenzvertrag mit PARDUS im Hinblick auf das jeweils betroffene Produkt zu unterzeichnen.
Der Auftraggeber wird darauf hinwirken, dass der entsandte Mitarbeiter diese Pflichten einhält. Einzelheiten hierzu regelt Ziffer 6. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
9. Technik und Nutzungsrecht
9.1. Hardware, Software, Internet
Der Teilnehmende verpflichtet sich zum pfleglichen Umgang mit der von der PARDUS zur Verfügung gestellten technischen Ausstattung. Die vorhandene Hard- und Software sowie die bereitgestellten Netzzugänge dürfen nicht für Zwecke genutzt werden, die im Widerspruch zu allgemein gültigen Rechtsvorschriften stehen. Es ist demzufolge verboten gewaltverherrlichende, pornografische und rassistische Darstellungen in Bild, Ton und Schrift zu übertragen, zu speichern, zu verarbeiten und zu verbreiten. Kopieren, Bearbeiten oder Löschen fremder Daten ist nicht erlaubt. In diesem Sinne strafrechtlich relevante Handlungen werden zur Anzeige gebracht.
Das Entfernen und Austauschen von PARDUS-Hardware, eigenmächtige Eingriffe in die Hard- und Softwarekonfiguration sowie sonstige Beeinträchtigungen der Server und Netzwerke sind zu unterlassen.
Defekte an Hard- und Software sowie der Zugriff durch unbefugte Dritte sind unmittelbar einem PARDUS-Mitarbeiter zu melden. Unterrichtsbezogene Daten sind täglich auf externen Datenträgern zu sichern und regelmäßig auf Virenbefall zu prüfen. Das Speichern von privaten Daten, Spielen, Filmen, Musik etc. auf den Netzlaufwerken, den zur Verfügung gestellten Cloudspeichern oder den Lernplatz-PCs ist nicht gestattet. Missbrauch von PARDUS-Lizenzen wird beim Lizenzgeber angezeigt. Die Schadensregulierung erfolgt dann durch den Lizenzgeber direkt mit dem Teilnehmenden.
Die Installation von Software (auch kostenloser) ist zu unterlassen. Um einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können, darf die vorhandene Software (Systemdateien und alle fremden Dateien) nicht gelöscht oder verändert werden.
Bei Nutzung der Software außerhalb der Unterrichtszeiten erfolgt keine Betreuung durch den IT-Support.
Der Auftraggeber wird darauf hinwirken, dass der entsandte Mitarbeiter diese Pflichten einhält. Einzelheiten hierzu regelt Ziffer 6. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
9.2. Zugang
Nimmt der Teilnehmende an den Maßnahmen von einem PARDUS Standort aus teil, so ist PARDUS für die ausreichende und dauerhafte Anbindung an das Internet verantwortlich.
Nimmt der Teilnehmende an den Maßnahmen von einem anderen Ort als den Räumlichkeiten von PARDUS teil, ist er selbst für die ausreichende und dauerhafte Anbindung an das Internet verantwortlich. Installations-, Konfigurations- und sonstige Einrichtungsleistungen sowie ein fortlaufender Support über die von PARDUS zur Verfügung gestellte IT-Ausstattung hinaus sind von PARDUS nicht geschuldet. Die PARDUS übernimmt keine weiteren Kosten (z.B. für häusliche Einrichtungen, Internet, Strom, Druck).
Der Teilnehmende verpflichtet sich, die Zugangsdaten vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu schützen. Die Nutzungsmöglichkeit ist nur dann vorübergehend eingeschränkt oder aufgehoben, wenn dies aus technischen Gründen, insbesondere zur Aktivierung von Updates und Upgrades sowie zu Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, notwendig ist. Die Nutzungsmöglichkeit ist nur dann vorübergehend eingeschränkt oder aufgehoben, wenn dies aus technischen Gründen, insbesondere zur Aktivierung von Updates und Upgrades sowie zu Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, notwendig ist.
9.3. Nutzungsrecht an bereitgestellter Software
Dem Teilnehmenden wird das zeitlich auf die Dauer dieses Vertrages beschränkte, nicht-ausschließliche Recht zur Nutzung der bereitgestellten Software (z.B. virtuelle Lernräume der PARDUS, Lernplattformen, Kommunikationsmedien, Office- Anwendungen und für die Maßnahmedurchführung relevante Software) eingeräumt. Der Teilnehmende ist berechtigt die bereitgestellte Software ausschließlich für Unterrichtszwecke zu nutzen. Eine anderweitige Nutzung, wie zum Beispiel zu privaten oder gewerblichen Zwecken, ist nicht gestattet. Bei der Bereitstellung außerhalb der Unterrichtszeiten handelt es sich um eine freiwillige Zusatzleistung, auf die seitens des Teilnehmenden kein Anspruch besteht. PARDUS behält sich ausdrücklich vor, die Bereitstellung jederzeit einzuschränken oder insbesondere im Falle von missbräuchlicher Verwendung in Gänze zu entziehen. Das Recht ist nicht auf Dritte übertragbar und nicht unterlizenzierbar.
Darüber hinaus gelten die aktuellen Nutzungsbedingungen der einzelnen Software-Anwendungen.
Verstößt der Teilnehmende gegen die eingeräumten Nutzungsrechte, so erlischt sein Recht zur Nutzung mit sofortiger Wirkung und fällt automatisch an PARDUS zurück. Der Teilnehmende hat in diesem Fall die Nutzung des Online-Trainings unverzüglich einzustellen. PARDUS ist in diesem Fall berechtigt, den Online-Zugang zu sperren.
Der Auftraggeber wird darauf hinwirken, dass der entsandte Mitarbeiter diese Pflichten einhält. Einzelheiten hierzu regelt Ziffer 6. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
9.4. Nutzung bereitgestellter Aufzeichnungen
Durch PARDUS zur Verfügung gestellte Unterrichtsaufzeichnungen dürfen vom Teilnehmer nur zur Teilnahme an der Maßnahme (im Onlinemodus) verwendet und nicht heruntergeladen und nicht auf eigenen Rechnern, Festplatten oder ähnlichem gespeichert werden. Die Aufzeichnung darf nicht zu anderen Zwecken als für die Teilnahme an der Maßnahme genutzt werden, insbesondere darf die Aufzeichnung nicht veröffentlicht oder verbreitet werden.
Der Auftraggeber wird darauf hinwirken, dass der entsandte Mitarbeiter diese Pflichten einhält. Einzelheiten hierzu regelt Ziffer 6. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
10. Schlussbestimmungen
Verträge zwischen den Teilnehmenden und PARDUS unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG,„UN-Kaufrecht“). Zwingende verbraucherrechtliche Bestimmungen des Landes, in dem sich der Teilnehmende gewöhnlich aufhält, bleiben von der Rechtswahl unberührt (insbesondere im Hinblick auf den Vertragsschluss und das Gewährleistungsrecht).
Mündliche Nebenabreden zu diesen Bedingungen bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen einschließlich dieser Klausel bedürfen der Textform.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche Bestimmung als vereinbart, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem am nächsten kommt, was von den Parteien nach dem Ursprung, Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gewollt ist. Gleiches gilt für etwaige Lücken in diesen Bedingungen.